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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 31.01.2024

 

E+M Management GmbH
Hohe Straße 12 | 01662 Meißen
Tel.:  03521 8318630
, E-Mail: info@topsbk.com, Website: www.topsbk.com

inklusive Marken Top Superbike und Max76Events

 

– im Folgenden TopSBK genannt – und dem Kunden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings, Straßenfahrten (u.a. Fahrsicherheit, Instruktorentraining, Sportfahrertraining, begleitete Straßenfahrten auf öffentlichen Straßen, PIT Bike Veranstaltungen, E-Bike Veranstaltungen  etc.) sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der TopSBK sowie deren Vertragspartnern.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der TopSBK vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

2. Vertragsabschluss und Anmeldungen

Anmeldungen zu den Veranstaltungen können über das TopSBK Buchungssystem im Internet, bzw. per E-Mail erfolgen.

Der Vertragsschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von TopSBK an den Kunden zustande.

Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und TopSBK; eine Buchung kann grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, Infektionsschutz, daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von MAX76 gegenüber Dritten)!

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit MAX76 zur Teilnahme zugelassen werden. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.

 

3. Leistung und Preis

Die in den Preisen enthaltenen Leistungen sind in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung abschließend aufgeführt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar.

Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt,  spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.

MAX76 kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen TopSBK sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von TopSBK oder seiner Erfüllungsgehilfen. TopSBK haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

 

4. Zahlungsarten und Zahlungsfristen

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr, sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung von TopSBK. Diese ist sofort zu begleichen. Ist innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen, behält sich TopSBK vor, den gebuchten Platz zu stornieren. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind in der Bestätigung der Buchung aufgeführt.

 

5. Stornierungen

Tritt der Kunde von einem gebuchten Event/Leistung zurück, welche in jedem Fall schriftlich, oder per Mail an E+M Management GmbH zu richten ist, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

  • bis 180 Tage vor dem Event keine Rücktrittskosten, der Betrag wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.

  • bis 90 Tage vor dem Event, 50% Rücktrittskosten, der Rest wird auf dem Kundenkonto gut geschrieben und kann für weitere Buchungen verwendet werden.

  • weniger als 90 Tage vor dem Event, 100% Euro Rücktrittskosten.

Kundenguthaben sind nicht übertragbar und werden nicht verzinst. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Guthaben sind bis zum 31.12. des folgenden Jahres gültig.

Für viele unserer Renn- und Fahrertrainings bieten wir einen eigenen Rücktrittsschutz an.

Rücktrittskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.

Eine Absage eines Kunden hat schriftlich (per Post oder email) zu erfolgen. Maßgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Erklärung bei TopSBK. An Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.

Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Veranstaltung, wird der Preis nicht rückerstattet.

Bricht der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.

Benutzt der Kunde an einer Veranstaltung ein Motorrad von TopSBK (Miete oder Testride) und stürzt, wird von TopSBK überprüft, ob eine Weiterfahrt möglich ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Der Veranstaltungspreis oder ein Teilbetrag wird nicht rückerstattet.

Ist der Kunde verhindert, eine Veranstaltung anzutreten, kann er die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. TopSBK ist auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren. TopSBK ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung der Ersatzperson gilt die Absage als Rücktritt gemäss Ziff. 5 oben.

 

6. Haftungsausschluss

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von TopSBK.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.

TopSBK übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.

Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

 

7. Instruktorenfahrten

Der Instruktor wird den Teilnehmer mit dessen eigenem Motorrad im Rahmen sogenannter Instruktorfahrten in der Handhabung des Motorrades unterweisen. Die Instruktorfahrten finden auf einer Rundstrecke statt, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist (ggf. permanente Rennstrecke)

Die Instruktorfahrten dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik

Ausschließliches Ziel der Instruktorfahrten ist die Verbesserung der Fahrsicherheit.

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet, dies ist insbesondere der Fall, da unterschiedlich starke Fahrzeuge gleichzeitig auf der Rennstrecke fahren und z.T. hohe Geschwindigkeitsunterschiede entstehen können.

Der Instruktor haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder dem Teilnehmer oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung seines Fahrzeugs entstehen, es sei denn, der Instruktor handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wenn keine Ansprüche gegen den Instruktor bestehen, können solche Ansprüche auch nicht gegen dessen Betriebsangehörige oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt den Instruktor von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei.

8. Technische Bestimmungen

Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

  • Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

  • TopSBK bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.

  • Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)

  • Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.

  • Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.

  • Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.

  • Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TopSBK ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

9. Schutzbekleidung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen!

Auf allen Veranstaltungen von TopSBK ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:

  • Integralhelm

  • Rückenprotektor

  • Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)

  • Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)

  • Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

  • Bei Motorradtrainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining, geführte Straßentouren) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TOP Superbike GmbH ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

10. Verhalten während der Veranstaltung

Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von TopSBK sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.

  • Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von TopSBK von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht

  • Während der gesamten Veranstaltung/ausgewiesen Fahrzeiten gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.

  • Im Training und beim Fahren können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

  • Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

  • Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!
    TopSBK bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch erfahrenen Teilnehmern dringend angeraten.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die TopSBK ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

11. Bild-, Film- und Videomaterial

Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von TopSBK angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von TopSBK. TopSBK ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für TopSBK gegenüber dem Kunden entstehen.

 

12. Geschäftstätigkeit

Wird auf den Events von TopSBK eine Geschäftstätigkeit von Dritten ausgeübt, muss diese vorgängig von TopSBK genehmigt werden. Es wird dafür ein dem Umsatz entsprechendes Entgeld von TopSBK in Rechnung gestellt. Wird dies nicht vorgängig vereinbart, kann TopSBK verlangen, die Geschäftstätigkeit unverzüglich einzustellen oder stellt nach eigenem Ermessen ein Entgeld in Rechnung. Nicht abschliessende Beispiele sind: Reifendienst, Teileverkauf, Mechaniker-Service, Instruktion, Foto und Video Service, Werbung etc.

 

13. Versicherung

TopSBK empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfehlen wir jedem Teilnehmer zudem eine Unfallversicherung für die jeweilige Veranstaltung abzuschließen. Wir können an einen guten und erfahrenen Versicherungspartner verweisen, der eine Unfallversicherung für das Fahren auf einer Rennstrecke anbietet.

Diese Versicherung kann direkt bei der Online-Anmeldung über uns abgeschlossen werden.

Im ungünstigen Falle eines Unfalls bist du so finanziell abgesichert und wir denken, die zusätzlichen Kosten dieser Versicherung für die Fahrer werden durch die erweiterte Sicherheit aufgewogen. Die empfohlene Unfallversicherung ist auf die Bedingungen der Renn- und Fahrertrainings ausgearbeitet.

 

14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Amtsgericht Meißen
HRB 43829

 

15. Schlussbestimmungen

Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.

Die Teilnahme an Renntrainings ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und TopSBK.

 

Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.

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